DSL- oder Glasfaser-Anbieter wechseln — ohne dass das Internet ausfällt.
Wechsel von Telekom, Vodafone, 1&1 oder Deutsche Glasfaser: technisch regeln Anbieter A und B alles untereinander. Du musst dafür einen Knopf drücken, eine Unterschrift leisten und einen Termin im Auge behalten. Hier sind die Details.
Die wichtigsten Anbieter im Vergleich
| Anbieter | Technologie | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist |
|---|---|---|---|
| Telekom MagentaZuhause | DSL / Glasfaser | 24 Monate | 1 Monat |
| Vodafone Kabel / DSL | Kabel / DSL | 24 Monate | 1 Monat |
| 1&1 DSL | DSL via Telekom-Netz | 24 Monate | 1 Monat |
| Deutsche Glasfaser | Glasfaser FTTH | 24 Monate | 3 Monate |
| PYUR | Kabel | 24 Monate | 1 Monat |
| O2 / Telefónica DSL | DSL | 24 Monate | 1 Monat |
Quelle: AGB der Anbieter, Stand Mai 2026. Im Einzelvertrag können abweichende Konditionen gelten — besonders bei „Aktionstarifen".
So funktioniert der Wechsel — 6 Schritte
- Neuen Tarif aussuchen. Achte auf Mindestlaufzeit und ob die Bereitstellung kostenlos ist (oft nur in Aktionen).
- Vertrag mit neuem Anbieter abschließen. Im Formular gibst Du Deinen aktuellen Anbieter und Deine Kundennummer an. Wichtige Option: „Anbieterwechsel mit Beibehaltung der Rufnummer".
- Der neue Anbieter kündigt für Dich. Du musst Dich nicht beim alten Anbieter melden — das passiert automatisch.
- Bestätigung beider Anbieter abwarten. Du bekommst zwei Briefe: Kündigungsbestätigung vom alten, Schaltungs-Termin vom neuen.
- Am Schaltungstag: neuen Router anschließen, alten zurücksenden. Internet ist meist binnen weniger Stunden umgestellt.
- Eine Woche später: Bestätigung über die Rufnummermitnahme und Schluss-Rechnung des alten Anbieters prüfen.
Wann der Wechsel scheitert (und was Du tun kannst)
Häufige Gründe, warum die Umstellung haken kann:
- Falsche Kundennummer beim alten Anbieter angegeben → Wechsel-Request abgelehnt
- Vertragsende noch nicht erreicht → Wechsel zum nächstmöglichen Termin
- Mindestlaufzeit beim neuen Anbieter zu kurz angesetzt → Storno und Neuabschluss
- Technische Bereitstellung verzögert sich → Entschädigung nach §59a TKG
Entschädigung bei Internet-Lücke
Bleibt Dein Internet länger als einen Kalendertag aus, hast Du nach §59a TKG Anspruch auf Entschädigung:
| Verzögerung | Entschädigung pro Tag |
|---|---|
| Tag 1 und 2 ohne Schaltung | 10 € oder 20 % des Monatsentgelts (das Höhere) |
| ab Tag 3 | 20 € oder 40 % des Monatsentgelts |
| Termin verpasst (Techniker) | 10 € pauschal |
Anspruch geltend machen schriftlich beim neuen Anbieter, ggf. mit Verweis auf die Bundesnetzagentur als Schlichter.
Was beim Glasfaser-Ausbau anders ist
Bei Deutsche Glasfaser, M-net oder regionalen Stadtwerken kann der Wechsel länger dauern — weil erst eine Glasfaserleitung verlegt werden muss. Plane 4–8 Wochen ab Vertragsunterschrift ein, manchmal länger. Dein DSL bleibt parallel aktiv, bis die neue Leitung steht.
Wie merkapp Dir hier hilft
Lege Deinen DSL-Vertrag als Vertrag in merkapp an. Sobald die Kündigungs-Erinnerung kommt, weißt Du, wie viel Zeit Du für die Anbieter-Recherche hast. Schon den neuen Vertrag abgeschlossen? Lege auch ihn direkt an — damit Du in 24 Monaten den nächsten Vergleich nicht verpasst.
Häufige Fragen zum DSL-Wechsel
Muss ich selbst beim alten Anbieter kündigen?
Nein. Beim DSL-Wechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung automatisch — das ist Pflicht nach §59 TKG. Wichtig ist nur, dass Du im Wechselauftrag die richtige Kundennummer beim alten Anbieter angibst.
Wie lange darf das Internet beim Wechsel ausfallen?
Maximal einen Kalendertag. Dauert es länger, hast Du Anspruch auf Entschädigung nach §59a TKG: pro Tag mindestens 10 € oder 20 % des Monatsentgelts — das Höhere zählt.
Kann ich meine Rufnummer behalten?
Ja, kostenfrei. Aktiviere im Wechselauftrag die Option „Rufnummer mitnehmen" und gib alle Festnetz-Rufnummern an, die Du behalten willst.
Was passiert mit meinem alten Router?
Wenn er Eigentum des Anbieters ist (gemieteter Router), musst Du ihn binnen 4 Wochen nach Vertragsende zurücksenden. Adresse steht auf der Schluss-Rechnung. Bei gekauften Routern (z. B. FritzBox aus dem Handel) ist nichts zurückzusenden.
Lohnt sich der Wechsel überhaupt?
Statistisch ja: Wer alle 24 Monate vergleicht, spart laut Verbraucherzentrale 100–250 € pro Jahr gegenüber dem „Vergessens-Tarif". Genau dafür gibt es merkapp — wir erinnern Dich rechtzeitig, ohne Dir einen Anbieter zu empfehlen.
Das passt thematisch dazu.
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So kündigst Du Telekom, Vodafone, o2 oder 1&1 fristgerecht. Mit Mustertext, Rufnummermitnahme und Wechsel-Checkliste.
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